Das Übersetzen von Rechtstexten: eine Herausforderung an die Übersetzungswissenschaft*
Betrachtungen zur deutschen Fassung des EG-Vertrags und zur deutschen Übersetzung des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches
Gerd R. Weyers, Maastricht

Wenn man sich darauf einigen könnte, dass es die Aufgabe der Übersetzungswissenschaft wäre, nicht nur Übersetzungsprobleme systematisch zu
erfassen und zu beschreiben, sondern darüber hinaus auch fachsprachen-, textklassen- und textsortenbezogene Strategien für translatorisches
Handeln in praxisbezogener Weise aufzuzeigen und zu diskutieren, so müsste die Frage zulässig sein, welchen Beitrag diese zum Problem des
Übersetzens von Rechtstexten leistet bzw. leisten müsste.
Angesichts des - allein schon auf EU-Ebene - explosiv zunehmenden
Übersetzungsbedarfs im rechtlichen Bereich sowie in unmittelbar neben- bzw. nachgeordneten Bereichen hat die Beantwortung dieser Frage einen
dringlichen Charakter. Dieselbe Frage lässt sich auch aus der Sicht der übersetzerischen Praxis stellen und folgendermaßen formulieren: Welche
Orientierungshilfen bietet die Übersetzungswissenschaft de facto, welche Orientierungshilfen könnte/sollte sie bieten, und wie ist eigentlich
ihr möglicher Beitrag in einem Sonderbereich des Übersetzens, der Übersetzung von Rechtstexten, zu definieren, der zumindest im EU-Bereich
häufig die Domäne von Juristen und gerade nicht von Übersetzern zu sein scheint?
Diese Fragen sollen anhand von zwei Beispielbereichen
diskutiert werden, dem EU-Bereich und dem Bereich der Übersetzung von nationalen Gesetzestexten. Ansatzfläche ist dabei u.a. der Verdacht,
dass die Übersetzungsstrategien von Übersetzern und Juristen aufgrund unterschiedlicher Habitualisierungen und Sensibilisierungen in dem Sinne
voneinander abweichen, dass der Jurist dazu neigt, beim Übersetzen die Wortgrenze als Sinngrenze zu definieren, während der Übersetzer eher
auf Sinnzusammenhänge auf Satz- oder gar Absatzebene abhebt. Diese Parameter, die die Crux des Übersetzens von Rechtstexten zu sein scheinen,
sollen an einigen Beispielen diskutiert werden.
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